Glaremin & Tenbrinck

Rechtsberatung in Borken.

Das Interview

Rechtsberatung vor Ort

„Eine gute Rechtsberatung heißt für mich, erst einmal zuhören.“

 

Herr Glaremin, Sie sind seit mehr als 25 Jahren selbstständig als Rechtsanwalt in Borken tätig. Welche Vorteile bietet eine Bürogemeinschaft?

Ich schätze vor allem den täglichen Diskurs. Dadurch kann ich mich mit Frau Rechtsanwältin Tenbrinck bei der Bearbeitung komplexer Fälle oder der Klärung von Fachfragen fundiert und unbürokratisch ergänzen.

 

Ihre Kanzlei deckt alle wichtigen Bereiche des täglichen Lebens ab: Familienrecht, Sozialrecht, Betreuungsrecht, Erbrecht, Arbeitsrecht, Insolvenzrecht, Vertragsrecht … – Ist das nicht ganz schön umfangreich?

Das könnte man meinen, ist für unsere Arbeit im Rahmen einer Bürogemeinschaft aber ganz selbstverständlich: Wir möchten unseren Mandanten in möglichst allen Rechtsfragen Ratgeber und Begleiter sein. Das kann eine Scheidung sein oder ein Erbfall. Die Mandanten kommen aber auch nach der Kündigung ihres Arbeitsverhältnisses oder bei anderen arbeitsrechtlichen Streitigkeiten zu uns.. All diese Themen gehören nun einmal zum Leben dazu und sind für die Betroffenen oft mit viel Unsicherheit und Emotionen verbunden. Auch darum bedeutet eine gute Rechtsberatung für uns – erst einmal zuhören. Wir vertreten Mandanten in den genannten Rechtsgebieten seit vielen Jahren, sodass wir unser profundes Wissen und unsere vielfältigen Erfahrungen einbringen können. Hinzu kommt, dass wir durch permanente Fortbildung die neuen Entwicklungen in den verschiedenen Bereichen verfolgen.

 

„Zuhören“ haben Sie genannt – was zeichnet eine gute Bürogemeinschaft noch aus?

Unsere Mandanten sollen sich bei uns nicht nur rechtlich sehr gut aufgehoben fühlen, sondern auch persönlich. Das heißt für uns insbesondere, jeden Einzelnen mit seinen Anliegen, seinen Nöten und Erwartungen sehr ernst zu nehmen und eine gute Gesprächskultur zu pflegen. Dazu gehört auch über die Grenzen des Machbaren aufzuklären. Das heißt zum Beispiel: Keine Klage um „jeden Preis“.

 

Was verstehen Sie unter dieser Gesprächskultur?

In erster Linie, nach dem Zuhören die richtigen Fragen zu stellen. Auf diese Weise ist der Mandant in der Lage, die für seinen Fall wesentlichen Informationen zu geben. Dazu zählt auch, im ersten gemeinsamen Gespräch eventuelle Hemmschwellen abzubauen und den Mandanten im Hinblick auf seine Rechtslage und seine Erfolgsaussichten umfassend aufzuklären.

 

Was tun Sie, um Menschen rechtliche Inhalte transparent zu vermitteln?

Ich erläutere unseren Mandanten die rechtliche Lage und die daraus resultierenden Konsequenzen. Auch wenn sie erwarten können, dass ich klare Empfehlungen ausspreche: Mein Ziel ist es, dass ich nach unserer Beratung nicht für Sie, sondern mit Ihnen gemeinsam erarbeite, was Ihnen wichtig ist und wie Ihre Interessen erfolgreich durchgesetzt werden können.

 

Besonders im Familienrecht kommt es nicht selten vor, dass Mandanten vor Gericht gewinnen, der Konflikt aber damit nicht gelöst ist …

Emotionen werden vor Gericht nicht berücksichtigt. Deshalb kann eine Entscheidung zwar einen Streit juristisch beenden, der dann aber oft auf einer anderen Ebene weitergeführt wird. Ein Beispiel: Das Familiengericht trifft die Entscheidung, dass ein Vater sein Kind alle zwei Wochenenden betreuen darf bzw. muss. Die Mutter sagt diese Termine jedoch ständig ab. Was tun? Die gemeinsame Verantwortung können Eltern leichter tragen, wenn sie Verständnis füreinander entwickeln. Da kann ein gemeinsames Gespräch, moderiert von einem Dritten, z.B. im Rahmen eines Mediationsverfahrens, zielführender sein als ein gerichtliches Verfahren.

Hans Michael Glaremin

Rechtsanwalt

„Rechtsanwalt und zugleich
Fachanwalt für Familienrecht und
Fachanwalt für Sozialrecht
Mediator.

„Auch wenn unsere Mandanten erwarten können, dass wir klare Empfehlungen aussprechen: Unser Ziel ist es, dass wir nach unserer Beratung nicht für Sie, sondern mit Ihnen gemeinsam erarbeiten, was Ihnen wichtig ist, und wie Ihre Interessen erfolgreich durchgesetzt werden können.“

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